Der gemeinsamen Initiative der Handweberin Sibylle Hübner-Schroll und
der Interessengemeinschaft Handweberei ist es zu verdanken, dass die
Handweberei in 2022 zunächst in die bayerische Liste des immateriellen
Kulturerbes aufgenommen wurde. Im März 2023 wurde das Handweben dann
auch in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes gibt es seit 2003. Ziel ist es, die Vielfalt des lebendigen
Erbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. So gibt es neben den internationalen UNESCO-Listen auch nationale Verzeichnisse des jeweiligen Immateriellen Kulturerbes.
Deutschland ist in 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. In
Deutschland bildet die DUK, Deutsche UNESCO-Kommission e.V., die Schnittstelle zwischen Regierung, Zivilgesellschaft und der UNESCO.
Auf der Liste finden sich Eintragungen aus unterschiedlichsten Bereichen:
Links:
Sibylle Hübner-Schroll - Mitten im Weben
Unesco - immaterielles Kulturerbe
weben+ - Handweben - immaterielles Kulturerbe
Haus der Handweberei
- Musik und Darstellende Kunst
- Bräuche und Feste im Jahresumlauf
- Mensch und Natur
- Traditionelle Handwerkstechniken
- Überlieferungen und Leben in Gemeinschaft
- Modellprogramme der Erhaltung
Links:
Sibylle Hübner-Schroll - Mitten im Weben
Unesco - immaterielles Kulturerbe
weben+ - Handweben - immaterielles Kulturerbe
Haus der Handweberei
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